Allgemeine Geschäftsbedingungen für Abholung von Frischbeton und Schüttgüter
Die Abholung von Frischbeton und Schüttgüter oder Baustoffen erfolgt ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingung
Das Befahren und Betreten des eingezäunten Betriebsgeländes ist nur über die Anmeldung im Büro oder an der Anlage mit Einwilligung unseres Personal gestattet.
Die Weisungen des Personals ist Folge zu leiste.
Die Benutzung des kompletten Betriebsgeländes und seiner Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr des Abholers.
Das Betriebsgelände ist komplett Video-überwacht
Für die Richtigkeit der Ladung und des Ladegewichtes sowie der Ladungssicherung haftet ausschließlich der Abholer.
Unser Personal übernimmt hierfür keine Verantwortung und Gewähr.
Für Schäden oder Verschmutzungen beim beladen mit Frischbeton an Ihren Fahrzeugen, Anhängern oder Personen übernehmen wir keinerlei Haftung und Kosten.
Das Parken auf den öffentlichen Bereich ist nur dem Personal erlaubt.
Die aktuellen Preise sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.
Gerichtsstand ist Neuburg an der Donau.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Bestimmungen.